Die NOVA Moments AGBs
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NoVa Pertisau GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern und Suiten sowie für alle für den Gast (=Vertragspartner) erbrachten weiteren Leistungen der NoVa Pertisau GmbH, FN 587391 k – NOVA Moments Hotel & Apartments in weiterer Folge kurz „NOVA Moments“. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Gäste ab dem 15. Lebensjahr herzlich willkommen heißen.
Vertragsabschluss
Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei Buchung im Internet stellt die Möglichkeit der Reservierung noch kein verbindliches Angebot des NOVA Moments dar.
Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast eine Buchungsbestätigung.
Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung bzw. durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Kunden kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem NOVA Moments und dem Gast zustande. Angebote vom NOVA Moments in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Das NOVA Moments kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen. Die Geschäftszeiten zu denen elektronische Erklärungen als zugegangen gelten, sind: Montag – Freitag (Werktags) von 09:00 bis 18:00 Uhr.
Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das NOVA Moments behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
Das NOVA Moments ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine angemessene Anzahlung auf den vollen Reisepreis leistet. Das NOVA Moments weist den Gast vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung auf die geforderte Anzahlung, welche spätestens zum Check-In Zeitpunkt zu bezahlen ist, hin. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Sollte die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht vor Ankunft bzw. bei Ankunft bezahlt werden, so kann das NOVA Moments einseitig vom Vertrag zurücktreten. Der Gast hat daraus kein wie immer geartetes Recht auf Aufwandsersatz aus welchem Rechtsgrund auch immer.
Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Zahlung und Erfüllungsort
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils vom NOVA Moments ausgewiesenen und vereinbarten Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, wie zum Beispiel Kurtaxe. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, Master Card und Visa Card. Bei Überweisungen aus dem Ausland dürfen Transferspesen nicht zu Lasten der NOVA Moments gebucht werden. Dem NOVA Moments steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu und kann deren Zahlung unverzüglich verlangt werden. Spätestens zum Abreisezeitpunkt trifft den Gast die Verpflichtung sämtliche vereinbarten Entgelte für vom NOVA Moments erbrachte Leistungen unverzüglich zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 4% p.a. verrechnet. Erfüllungsort ist der Sitz des NOVA Moments in Pertisau am Achensee.
Anreise & Abreise
Das NOVA Moments stellt die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Wenn keine andere Vereinbarung (Late Check-In) zwischen dem NOVA Moments und dem Gast besteht, werden die Zimmer am Anreisetag bis 18.00 Uhr freigehalten. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorher gegangene Nacht als erste Übernachtung. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Das NOVA Moments behält sich die Berechnung eines weiteren Tages bei nicht rechtzeitiger Räumung des Zimmers vor. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr – Umbuchungen
Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleiben die Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Anreisetag folgenden Tag reserviert.
Bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag durch das NOVA Moments aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden. Bei Stornierung innerhalb von 7 bis 2 Tagen vor der vereinbarten Anreise sind 80% des Reisepreises als Stornogebühren zu bezahlen. Bei Stornierungen binnen 48 Stunden vor dem vereinbarten Reisetag sind 100% des vereinbarten Reisepreises zu bezahlen. Dies gilt auch bei Nichtanreise des Gastes trotz bestätigter Reservierung für die gesamte Dauer der Reservierung. Bei mehrtägigen bestätigten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
Aus den folgenden Gründen ist eine kostenfreie Stornierung auch noch am Tag der Anreise möglich:
Todesfall in der Familie (Eltern – Kinder – Lebenspartner/Ehepartner des Gastes) binnen 48 Stunden vor Ankunftstag sowie am Anreisetag selbst. Der Gast verpflichtet sich zur Erbringung des schriftlichen Nachweises des Todesfalles und des Verwandtschaftsverhältnisses.
Auftreten einer anzeigepflichtigen Krankheit nach dem österreichischen Epidemiegesetz 1950
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim NOVA Moments bis 24 Uhr am Tag der Frist. Der Gast muss den Rücktritt in diesem Fall schriftlich erklären, die Erklärung via E-Mail ist zulässig. Es erfolgt eine Rechnungslegung über die Stornogebühr.
Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das NOVA Moments in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das NOVA Moments berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Das NOVA Moments wird in Abzug bringen, was es sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme, der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und das Zimmer auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.
Umbuchungen: Für den Fall, dass das NOVA Moments, aus welchen Gründen auch immer, die bereits gebuchte Anzahl und Art von Zimmern nicht zur Verfügung hat, behält sich das NOVA Moments das Recht vor, den Gast in ein anderes Hotel gleicher Kategorie in der Umgebung unterzubringen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des NOVA Moments.
Umbuchungen durch den Gast sind ausschließlich mit Einverständnis des NOVA Moments zum nächstmöglichen Zeitpunkt und zum tagesaktuellen Preis möglich.
Rechte – Pflichten – Haftung – Verjährung
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäß der Hausordnung auszuüben.
Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom NOVA Moments durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Den jeweiligen Vertrag schließt der Kunde unmittelbar mit dem jeweiligen Veranstalter ab.
Der Gast haftet dem NOVA Moments gegenüber für jeden Schaden, den er oder seine Mitreisenden oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen vom NOVA Moments entgegennehmen, verursachen.
Die Mitnahme von Hunden bedarf der Zustimmung durch das NOVA Moments vor Anreise des Gastes. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 25,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen auf Anfrage kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der Gast ist verpflichtet, das Tier während des gesamten Aufenthalts ordnungsgemäß zu verwahren, auf eigene Kosten zu füttern bzw. zu beaufsichtigen. Es darf keine Gefahr für andere Personen vom Tier ausgehen. Der Gast ist verpflichtet den aufrechten Bestand einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Das NOVA Moments ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das NOVA Moments das Recht, vom Gast pauschal für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einen Betrag in Höhe von EUR 300,00 als Konventionalstrafe zu verlangen. Das NOVA Moments behält sich ausdrücklich die zusätzliche Verrechnung eines tatsächlich entstandenen Schadens vor.
Falls sich Verschmutzungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das NOVA Moments berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Zimmersafe erfolgen. Das NOVA Moments empfiehlt dies ausdrücklich. Kommt der Gast dieser Aufforderung nicht unverzüglich nach, ist das NOVA Moments aus jedweder Haftung befreit.
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere ist die Höhe einer allfälligen Haftung des NOVA Moments mit der Haftpflichtversicherungssumme von maximal € 350,– begrenzt. Ein Verschulden des Gastes ist zu berücksichtigen.
Die Haftung des NOVA Moments ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem NOVA Moments mitteilt.
Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück zur Verfügung gestellt (frei oder gegen Gebühr), weist das NOVA Moments darauf hin, dass keine Bewachung stattfindet und kein Verwahrungsvertrag besteht. Das NOVA Moments übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück bzw. zum Hotel gehörigen Grundstück abgestellten Kraftfahrzeug, E-Bike etc. und/oder für dessen Inhalt.
Das NOVA Moments ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast sowie die Mitreisenden oder seine /ihre Besucher von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leuten oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber, das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann das NOVA Moments den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder das NOVA Moments ohnehin von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes sind ausgeschlossen.
Generell wird die Haftung des NOVA Moments für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ist der Gast Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes, so wird das NOVA Moments über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlasst, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.
Erfüllungsort – Gerichtsstand – Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Sitz des NOVA Moments in Pertisau am Achensee. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere des IPRG und EVÜ) sowie des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand unter Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht für Pertisau am Achensee.
Information nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@novamoments.at zur Verfügung. Das NOVA Moments behält sich die Entscheidung vor, ob es sich einer eventuellen Streitschlichtung im Einzelfall unterwirft oder nicht.
Sonstiges
Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
Das NOVA Moments ist berechtigt, gegen Forderung des Gastes mit eigenen Forderungen aufzurechnen.
Der Gast ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des NOVA Moments aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Gastes ist gerichtlich festgestellt oder vom NOVA Moments ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Versionierung Stand: 05.10.2022